Voraussetzungen
- Hohe Eigenmotivation
- Mobilität
- Bereitschaft für Praktika
- Unterstützung durch die Eltern/Erziehungsberechtigte
- Beherrschen der Schlüsselqualifikationen
- Basisfähigkeiten (Körperhygiene, Kommunikationsbereitschaft, Verhalten)
- Erfolgreiche schulinterne Vorbereitung
Aufnahmekriterien
- Zeugnis,
- Kompetenzanalyse,
- Empfehlung der schulischen Gremien (BVE/Stufen- Klassenkonferenz)
Aufnahmeverfahren:
Über die Aufnahme in die BVE entscheidet die federführende Schule (also: BVE-/Stufen- bzw. Klassenkonferenz) in Absprache mit den anderen Beteiligten der Berufswegekonferenz. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine schriftliche Bewerbung des Schülers und das Bestehen der dreimonatigen Probezeit in der BVE.
Status der Teilnehmer:
- Teilnehmer der Schule für Geistigbehinderte bleiben Schüler dieser Sonderschule und bekommen ein Zeugnis dieser Schule.
- Absolventen der Förderschule werden Schüler der beteiligten Beruflichen Schulen und erhalten ein Zeugnis dieser Schule.
- Die Teilnehmer erfüllen ihre Berufsschulpflicht in der BVE, sofern kein weiteres Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
Bei nicht erfolgreicher Probezeit oder Teilnahme ist ein Wechsel in Angebote der abgebenden Schulen gewährleistet.
Umfang des Unterrichts
Die BVE dauert i. d. Regel zwei bis drei Jahre. Die Schulzeiten entsprechen im BVE dem Angebot einer Ganztagesschule und umfassen 34 Wochenstunden. Im Anschluss bei erfolgreicher Aufnahme ins KoBV (*) (Dauer: 18 Monate), 13 Wochenstunden an der Schule und drei Tage im Praktikumbetrieb (bzw. beim Träger der Maßnahme).
Phasenmodell
Die Berufsvorbereitung erfolgt in drei Phasen:
Orientierung (BVE) – Talente entdecken
Erprobung (BVE) – Fähigkeiten erproben
Eingliederung (KoBV) – Arbeitsplatz finden
(*) KoBV – Abkürzung für: Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt